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Gesetzgebung

Beratung vor einvernehmlicher Scheidung

gemäß §95 AußStrG

Ab April monatliche Termine 

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

Wenn Eltern mit minderjährigen Kindern in Österreich eine einvernehmliche Scheidung beantragen, ist eine Beratung über die Bedürfnisse von Kindern bei Trennung und Scheidung vorgesehen (§95 AußStrG).

Wir bieten hierfür Informationstermine in kleiner Gruppe an.
Die Beratung informiert über die Auswirkungen von Trennung auf Kinder sowie über Möglichkeiten einer guten Elternkooperation nach der Scheidung.

Nach Teilnahme erhalten Sie eine Bestätigung zur Vorlage beim Gericht.

Inhalte der Beratung

  • Bedürfnisse von Kindern bei Trennung und Scheidung

  • Auswirkungen von Konflikten auf Kinder

  • Kommunikation zwischen Eltern

  • Gestaltung der Elternrolle nach der Trennung

  • Unterstützungsmöglichkeiten für Familien

Telefon

+ 677/618 14 299

E-Mail-Adresse

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